Kündigung der Mitgliedschaft
§3 Kündigung der Mitgliedschaft
(2) Die Austrittserklärung ist schriftlich an den geschäftsführenden Vorstand zu richten. Der Austritt ist nur zum Schluss eines Kalendervierteljahres, unter Einhaltung einer Frist von sechs Wochen zulässig. Verpflichtungen dem Verein gegenüber sind bis zum Ablauf des laufenden Kalendervierteljahres zu erfüllen.




