TuS 1919 Platten e.V.

Kündigung

Kündigung der Mitgliedschaft

§3 Kündigung der Mitgliedschaft

(2) Die Austrittserklärung ist schriftlich an den geschäftsführenden Vorstand zu richten. Der Austritt ist nur zum Schluss eines Kalendervierteljahres, unter Einhaltung einer Frist von sechs Wochen zulässig. Verpflichtungen dem Verein gegenüber sind bis zum Ablauf des laufenden Kalendervierteljahres zu erfüllen.

HINWEIS:
Eine E-Mail ist dazu nicht ausreichend !
Die Kündigung muss vom Mitglied oder des gesetzlichen Vertreters unterschrieben sein.

PDF-Musterformular

In Zusammenarbeit mit "Sport Schmitz" in Wittlich wurde für den TuS Platten ein Teamshop eröffnet. Dieser ist ein Produkt von JAKO

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